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Wenn beim Sprössling die Zähne schief wachsen, ist das kein Grund zur Panik. Fehlstellungen können meist problemlos vom Kieferorthopäden korrigiert werden. Voraussetzung: Die Fehlstellungen werden früh genug erkannt. Erfahren Sie, wann Ihr Kind zum ersten Mal dem Kieferorthopäden vorgestellt werden sollte, was es mit den KIG-Einstufungen auf sich hat und in welchen Fällen die Krankenkasse die Kosten übernimmt.

Das Wichtigste vorab:

  • Befindet sich ein Kind im Gebisswechsel (zwischen 9 – 11 Jahren), ist es empfehlenswert eine Kieferorthopädie aufzusuchen, um Wachstumsprobleme frühzeitig zu erkennen.
  • In den meisten Fällen wird die kieferorthopädische Behandlung von der Krankenkasse übernommen (KIG 3-5).
  • Werden im Kindesalter Wachstumsdefizite im Kiefer oder den Zähnen erkannt, kann frühzeitig mit herausnehmbaren Spangen entgegengewirkt werden, um Folgeschäden zu vermeiden.

Warum ist der Kieferorthopäde wichtig und notwendig?

Eine KFO-Behandlung bei Kindern dient nicht nur der Optik, sondern ist häufig eine ernst zu nehmende medizinische Notwendigkeit. Denn wachsen die Zähne schief und schließen Ober- und Unterkiefer nicht optimal, kann dies weitreichende gesundheitliche Folgen haben. So bildet sich bei zu eng stehenden Zähnen leichter Karies, weil die Reinigung schwieriger ist. Zahnfehlstellungen sind darüber hinaus nicht selten die Ursache für bspw.:

  • Verspannungen
  • Müdigkeit
  • Kopfschmerzen
  • Konzentrationsstörungen

Außerdem erschwert eine starke Fehlstellung die Aussprache bestimmter Konsonanten. Derartige Konsequenzen können das soziale Miteinander und die schulischen Leistungen der Kinder negativ beeinträchtigen.

Bei Nichtbehandlung können Langzeitfolgen auftreten

Junges Mädchen hat nach dem einsetzen der Zahsnapgen schmerzen

Wird eine Fehlstellung nicht rechtzeitig behandelt, können Langzeitfolgen auftreten, die mitunter zu chronischen Schmerzen im Kopf- und Nackenbereich führen. Bei zu eng stehenden Zähnen ist zudem mit Karies zu rechnen. Natürlich sind kieferorthopädische Behandlungen auch im Erwachsenenalter noch möglich. Mehr Informationen finden Sie dazu in unserem Beitrag zum Thema: Erwachsenenbehandlung.

Wann sollte man zum erste Mal zum Kieferorthopäden?

Inzwischen wird empfohlen, Kinder bereits ein Jahr vor ihrer Einschulung von einem Kieferorthopäden untersuchen zu lassen, um auszuschließen, dass es Anzeichen schwerwiegender Fehlbildungen gibt. Sobald das Kind neun Jahre alt ist, kann ein zweiter Check vorgenommen werden. Die Dritte und wichtigste Kontrolle findet idealerweise dann statt, wenn alle Milchzähne ausgefallen sind und die bleibenden Zähne sich zeigen.

Der Unterschied zwischen Frühbehandlung & Hauptbehandlung

In manchen Fällen ist eine Frühbehandlung (eine Behandlung am Milchgebiss) notwendig. Eine solche kieferorthopädische Frühbehandlung kann beispielsweise dann notwendig werden, wenn eine angeborene Kiefer-Gaumen-Spalte vorliegt oder das Milchgebiss zu schief wächst. In diesem Fall kann es zu starken Behinderungen der Nahrungsaufnahme und des Sprechens kommen.

Die übliche (von einer Frühbehandlung unabhängige) Hauptbehandlung setzt zu Beginn der zweiten Zahnwechselphase an, dem Wechsel zum bleibenden Gebiss. Bei einer normalen Entwicklung entspricht das zwischen dem 10. bis 13. Lebensjahr des Kindes. Demnach

Warum lohnt es sich, das Kind schon früh dem KFO vorzustellen?

Kleinkind mit einer herausnehmbaren Spange

Ein aufmerksamer Blick auf die Zahnentwicklung des Kindes lohnt sich bereits im Grundschulalter, denn in jungen Jahren kann der Beginn von Zahn- und Kieferfehlstellungen schneller erkannt und zugleich leicht korrigiert werden. Dies beugt zudem Spätfolgen im Alter vor.

Wie lange dauert eine Behandlung bei Kindern?

Je nach Zeitpunkt des Behandlungsbeginns und der Diagnose muss mit einer Behandlungsdauer von ein bis zu drei Jahren gerechnet werden. Dabei kommt es jedoch auch auf die Wahl der Korrekturen an, da je nach Spangensystem eine unterschiedliche Tragezeit erreicht wird. So wird erfahrungsgemäß bspw. eine lose Spange von Kindern nicht so häufig getragen als eine festsitzende Spange, was demnach eine längere Behandlung nach sich zieht.

Wer übernimmt die Kosten einer KFO-Behandlung? 

Einem Kind wird von einem Kieferorthopäden die Behandlung erklärt

In den meisten Fällen übernimmt die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung bei Kindern (bis 18 Jahre) die jeweilige Krankenkasse. Ausschlaggebend hierfür ist die KIG-Einstufung (Kieferorthopädische-Indikationsgruppe). Wird bei Ihrem Kind eine KIG-Einstufung zwischen 3 bis 5 diagnostiziert, werden die Kosten von der Krankenkasse vollständig übernommen.

Folgende Punkte sind bezüglich der Kostenübernahme zu beachten:

  • Bei den Stufen KIG1 und KIG2 spricht man von „ästhetischen Korrekturen“. Ist dies der Fall, sind die Kosten von dem Patienten privat zu tragen.
  • Behandlungen für die Stufen KIG3 bis KIG5 gelten als medizinisch notwendig und werden von den gesetzlichen Krankenkassen vollständig übernommen.
  • Die Antragsteller (die Versicherten) müssen zunächst einen Eigenanteil von meist 20 Prozent selbst aufbringen, bekommen diesen Anteil allerdings nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung von der Krankenkasse zurückerstattet. Wird die Behandlung vorzeitig aus Eigenverschulden abgebrochen, wird der Eigenanteil von 20 Prozent von der Krankenkasse nicht erstattet.
  • Zudem besteht die Option, so genannte AVL (kieferorthopädische Zusatzleistungen) zu nutzen. Zu den AVL zählen unter anderem kleinere oder durchsichtige Brackets, hochflexible Bögen bei festen Spangen, Keramikbrackets oder Retainer. Derartige Zusatzleistungen erfüllen meist einen ästhetischen Nutzen und werden demnach nicht von der Krankenkasse übernommen.
  • Außerdem besteht die Möglichkeit, die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung als außergewöhnliche Mehrbelastung von der Steuer abzusetzen.
  • Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten einer KFO-Behandlung für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren fast immer.
  • Falls die Versicherung die Kosten nicht übernimmt, müssen die Eltern je nach Wahl der Behandlungen mit einer Gesamtsumme von 1000 bis 3000 Euro rechnen.

Was genau sind die KIG-Kategorien?

An der Abkürzung KIG kommen Eltern, die sich mit dem Thema Kieferorthopädie beschäftigen, nicht vorbei. KIG bedeutet „kieferorthopädische Indikationsgruppen“. Diese Gruppen teilen sich in unterschiedliche Schweregrade auf.

KIG1: In diese Gruppe fallen leichte Fehlstellungen – zum Beispiel ein minimaler Überbiss von bis zu drei Millimetern. Sie gelten als ästhetisches, nicht aber als gesundheitliches Problem. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten einer solchen Behandlung daher nicht. 

KIG2: Beim KIG2 ist es die Entscheidung der Eltern, ob behandelt wird oder nicht – in diese Kategorie werden geringe Fehlstellungen eingeordnet, deren Behandlung zwar als medizinisch sinnvoll gilt, aber nicht zwingend notwendig ist. Entscheiden sich die Eltern für eine Korrektur, müssen sie die Kosten selbst tragen – es sei denn, sie haben eine entsprechende Zahnzusatzversicherung abgeschlossen.

KIG3: Zahnfehlstellungen, die zur Klasse 3 gehören, sind ausgeprägterer Natur und erfordern eine kieferorthopädische Behandlung – zum Beispiel ein beidseitiger Kreuzbiss. Hier übernimmt die Kasse alle Kosten. Ausnahme: Zusatzleistungen wie eine professionelle Zahnreinigung.

KIG4: Bei einer Einstufung in die KIG4 sollten die Eltern keinesfalls zögern, eine Korrektur anzustreben, denn sie beinhaltet stark ausgeprägte Fehlstellungen. Eine medizinische Korrektur ist dringend angezeigt. Beispiele für Fehlstellungen in der KIG4 sind ein offener Biss oder fehlende Zähne. 

KIG5: Zahnfehlstellungen im KIG5 sind nicht zu übersehen und bereiten dem Kind häufig auch beim Sprechen Schwierigkeiten – beispielsweise, wenn es einen starken Überbiss („Hasenzähne“) hat. Wie bei der KIG3 und KIG4 übernimmt die Krankenkasse die Behandlungskosten. Zusatzleistungen müssen selbst getragen werden.

Welche Korrekturmöglichkeiten gibt es?

Die Palette der Korrekturmöglichkeiten hat sich in den vergangenen Jahrzehnten stetig weiterentwickelt. Nach wie vor kommen je nach Alter und Schweregrad entweder herausnehmbare oder feste Spangen zum Einsatz.

Lose Spangen: herausnehmbar und flexibel

Lose Spangen können zur Korrektur leichter Fehlstellungen eingesetzt werden. Ihr klares Plus ist die Flexibilität – das Kind darf auch mal „Pause machen“. Je nach Charakter und Disziplin kann dies aber Nachteile nach sich ziehen, denn der Erfolg einer losen Spange hängt davon ab, wie regelmäßig sie genutzt wird.

Brackets: Feste Spangen in unterschiedlicher Optik

Bei den festen Spangen werden nach einer Vorbehandlung so genannte Brackets auf der Außenseite der Zähnen angebracht: kleine Plättchen aus Metall, Keramik oder Kunststoff, die anschließend durch Drahtbögen miteinander verbunden werden. Mithilfe fester Spangen können die Zähne nach und nach in die gewünschte Position gebracht werden. Daher eignen sie sich besonders gut für Fehlstellungen der KIG4 und KIG5.

Linguale Zahnspangen: innenliegende Brackets

Linguale Zahnspangen basieren auf flachen Brackets, welche auf der Innenseite der Zähne angebracht werden und daher nahezu unsichtbar sind. Linguale Zahnspangen haben darüber hinaus den Vorteil, dass der Patient die Behandlungseffekte mit beobachten kann.

Unsichtbare Zahnspangen: Aligner

Aligner sind optisch am ehesten mit den so genannten „Knirschschienen“ zu vergleichen. Sie bestehen aus transparentem Kunststoff und werden über die Zähne geschoben. Je nach Grad der Fehlstellung erhält der Patient mehre Schienen, welche er eigenständig nah einer gewissen Zeit wechselt. In jede dieser Zahnschienen ist dabei eine kleine Zahnbewegung eingearbeitet. Aligner müssen jedoch 22 Stunden am Tag getragen werden.

Minimalspange: Der Lückenhalter

Manchmal verlieren Kinder frühzeitig Milchzähne – beispielsweise, wenn sie wegen Karies gezogen werden müssen. In einem solchen Fall kann ein Lückenhalter sinnvoll sein, der wie eine Art Prothese funktioniert und die Lücke für den später nachwachsenden bleibenden Zahn offen hält.


Häufig gestellte Fragen zum Thema Kieferorthopädie für Kinder

In welchem Alter sollten die Kinder das erste Mal zum Kieferorthopäden?

Bei auffälligem Zahnwachstum sollten Kinder ein Jahr vor der Einschulung dem Kieferorthopäden vorgestellt werden, damit über eine Frühbehandlung nachgedacht werden kann. Spätestens mit dem Erreichen des zwölften Lebensjahrs sollte eine gründliche kieferorthopädische Untersuchung erfolgen. Je früher mit einer Behandlung begonnen wird, desto schneller zeigen sich in der Regel die Erfolge.

Grundsätzlich gilt: Wann immer das Kind Probleme beim Sprechen und Kauen hat, ist ein Besuch beim Kieferorthopäden sinnvoll.

Wer trägt die Behandlungskosten?

Bei Fehlstellungen der KIG3 bis KIG5 übernehmen die Krankenkassen die Behandlungskosten – vorausgesetzt, die Kinder haben das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet. Ausnahme sind Zusatzleistungen (AVL). Sie müssen selbst bezahlt werden.Die Kosten für die Fehlstellungen der Klassen KIG1 und KIG2 müssen die Eltern selbst leisten. Manchmal bieten KFO-Praxen jedoch die Möglichkeit der Ratenzahlung an.

Gesundheitskosten können als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden, wobei der Eigenanteil je nach Einkommen unterschiedlich hoch ist.

Welche Rolle spielen die Weisheitszähne nach einer KFO-Behandlung?

Weisheitszähne brechen fast immer am Ende des zweiten Lebensjahrzehnts durch. Manchmal kommt es vor, dass kieferorthopädisch behandelte Zähne sich in dieser Zeit wieder leicht in die ursprüngliche Position zurück verschieben. Ob die Weisheitszähne dafür verantwortlich sind, ist wissenschaftlich jedoch nicht abschließend geklärt.

So oder so kann es passieren, dass sich die Zähne im späten Jugendalter trotz kieferorthopädischer Behandlung wieder verschieben. Um das zu verhindern, können so genannte Retainer eingesetzt werden, die jedoch in die Kategorie der Zusatzleistungen (AVL) gehören.