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Die meisten Zahnfehlstellungen lassen sich gut mit einer Zahnspange vom Kieferorthopäden behandeln. Manche Fehlstellungen sind jedoch nicht durch verdrehte Zähne bedingt, sondern haben skelettale Ursachen.

Sind die Kiefer zueinander verlagert oder im Verhältnis zu groß oder zu klein, hat dies weitreichende Folgen für Betroffene. Diese Kieferfehlstellungen, oder Dysgnathien genannt, lassen sich mit einer Zahnspange nicht mehr beheben. Eine kieferchirurgische Operation ist notwendig, um die Beschwerdebilder zu beheben.

Das Wichtigste vorab:

  • Sind Ober- und/ oder Unterkiefer verlagert und müssen aufgrund dessen verlängert oder verkürzt werden, so spricht man von einer Kieferverlagerung.
  • Die Kieferverlagerung kann sowohl im Oberkiefer als auch im Unterkiefer erfolgen und kann als Vorverlagerung und Rückverlagerung durchgeführt werden.
  • Verlagerte Kiefer führen u. a. zu Kaubeschwerden, Kopfschmerzen und Kieferknacken.

Die Kieferverlagerung

Was ist eine Kieferverlagerung?

Eine Kieferverlagerung zielt darauf ab, Ober- und/oder Unterkiefer zu verlängern oder zu verkürzen, je nachdem, ob eine Vorverlagerung oder Rückverlagerung eines Kiefers vorhanden ist. Eine Kieferfehlstellung wird auch als Dysgnathie bezeichnet, weswegen man bei einer Kieferverlagerung auch von einer Dysgnathie-Operation spricht.

Bei Kindern und Jugendlichen befinden sich die Kiefer noch im natürlichen Wachstum. Dieses kann für eine kieferorthopädische Behandlung genutzt und dementsprechend beeinflusst werden. Eine kieferchirurgische Operation in Form von z. B. einer Unterkiefervorverlagerung ist daher bei Kindern in der Regel nicht nötig.

Bei erwachsenen Männern und Frauen ist das Kieferwachstum bereits abgeschlossen. Die Position und Größe des Kiefers lassen sich daher nicht mehr beeinflussen. In diesen Fällen ist eine Operation durch einen Kieferchirurgen notwendig, um eine bestehende Dysgnathie zu korrigieren. Der Kieferchirurg arbeitet hierbei eng mit einem Kieferorthopäden zusammen, um ein möglichst perfektes Ergebnis zu ermöglichen.

Das Ziel einer Kieferverlagerung ist es, das Gesichtsprofil zu normalisieren und die Okklusion zu verbessern. Die Verlagerung hat somit sowohl positive ästhetische als auch körperliche Auswirkungen.

Wann ist eine Kieferverlagerung empfehlenswert?

Kann eine Neutralokklusion, das heißt, ein harmonischer Zusammenbiss nicht durch kieferorthopädische Methoden hergestellt werden, so ist eine Kieferverlagerung empfehlenswert. Dies ist meist der Fall, wenn es sich um schwere skelettale Kieferfehlstellungen handelt.

Zu diesen starken Fehlstellungen zählt zum einen, dass die Kiefer so sehr gegeneinander verschoben, dass die Funktionalität eingeschränkt wird und Betroffene somit Kaubeschwerden haben und zum anderen, dass eine Schiefstellung eines Kiefers vorliegt. Diese Dysgnathie führt zu einer Störung der Gesamtharmonie und kann zu zahlreichen Beschwerden wie Kiefergelenksschmerzen und Verspannungen führen.

Welche Arten der Kieferverlagerung gibt es?

Je nachdem, in welche Richtung der Kiefer verschoben ist, unterscheidet man bei der Dysgnathie-Operation zwischen Vorverlagerung und Rückverlagerung.

Vorverlagerung

Besteht eine Oberkieferrücklage, welche man auch als maxilläre Retrognathie bezeichnet, liegt der Oberkiefer im Vergleich zum Unterkiefer und den weiteren Gesichtspartien zu weit zurück. Die Oberlippe wirkt klein und das Gesichtsprofil ist auffällig. In diesem Fall wird eine Oberkiefervorverlagerung durchgeführt.

Steht dagegen der Unterkiefer zu weit zurück, was gut durch ein fliehendes Kinn erkennbar ist, so handelt es sich um eine Unterkieferrücklage bzw. mandibuläre Retrognathie. Hier wird als Behandlung die Unterkiefervorverlagerung durchgeführt.

Rückverlagerung

Das gleiche kann auch in die andere Richtung vorliegen. Steht der Oberkiefer zu weit vor, was als Oberkiefervorstand oder maxilläre Prognathie bezeichnet wird, so ragt die obere Lippe weit über die untere und eine Stufe zwischen Ober- und Unterkiefer ist erkennbar. Dieser Befund wird mit einer Oberkieferrückverlagerung behoben.

Steht dagegen der Unterkiefer zu weit vor, zeigen Betroffene im Gesichtsprofil ein spitzes und nach vorne ragendes Kinn. Hier spricht man von einem Unterkiefervorstand bzw. mandibuläre Prognathie. Diese Dysgnathie kann mit einer Unterkieferrückverlagerung korrigiert werden.

Symptome einer Nichtbehandlung

Eine ungünstige Verlagerung der Kiefer und damit einhergehender gestörter Okklusion können weitreichende Auswirkungen auf den gesamten Körper haben. Neben weiteren Beschwerden können unter anderem Folgende auftreten:

  • Kopfschmerzen
  • Nackenschmerzen
  • Kieferknacken
  • Ungleiches Gesichtsprofil (Ästhetik)
  • Beeinträchtigte Kaufunktion
  • Atembeschwerden
  • Schnarchen bis hin zu Schlafapnoe
  • Schwierigkeiten beim Sprechen
  • Erschwertes Abbeißen
  • Erschwerter Mundschluss und damit gesteigerte Mundatmung
  • Erhöhtes Risiko für Karies und Erkrankungen der Atemwege

Behandlung der kieferchirugischen Kieferverlagerung

Eine kieferchirurgische Kieferverlagerung ist immer in drei Behandlungsschritte unterteilt: Vorbehandlung, operativer Eingriff und Nachbehandlung. Die Kieferverlagerung erfolgt in enger Zusammenarbeit von Kieferchirurg und Kieferorthopäde.

Vorbehandlung

Vor Behandlungsbeginn muss der aktuelle Zustand des Gebisses genau festgehalten werden. Mit Hilfe von Abdrücken, Röntgenaufnahmen und der 3D-Diagnostik ist es möglich, die einzelnen Behandlungsschritte möglichst genau zu planen und etwaige Risiken zu minimieren.

Anschließend werden in der Vorbehandlung mit Hilfe einer kieferorthopädischen Behandlung die Zähne in die richtige Stellung gebracht. Zahnfehlstellungen werden korrigiert und die Kieferbögen schön ausgeformt. Die Vorbehandlung kann zwischen 12 und 16 Monaten dauern.

Der Eingriff

Sind die Kieferbögen optimal ausgeformt und entspricht die Zahnstellung der gewünschten Endposition, übernimmt der Kieferchirurg die weitere Behandlung. Die kieferchirurgische Operation wird immer in Vollnarkose und aus dem Mundraum aus durchgeführt. Dadurch sind danach keinerlei Narben sichtbar.

Je nach Befund wird hier eine Oberkiefervorverlagerung, Unterkiefervorverlagerung, Oberkieferrückverlagerung oder Unterkieferrückverlagerung durchgeführt.

Nach dem operativen Eingriff werden die Kiefer stabilisiert und fixiert. Man muss mit etwa zwei Wochen rechnen, bevor man sich dem Arbeitsalltag wieder stellen kann. Oft sind sogar drei Wochen notwendig.

Im Anschluss an die Operation sollten Behandelte eher weiche Kost zu sich nehmen, um die Wundheilung nicht zu stören und die Kiefer nicht zu sehr zu belasten. Nach etwa acht Wochen können die Kiefer wieder normal belastet werden.

Die Nachbehandlung

Nach der kieferchirurgischen Kieferverlagerung muss durch den Kieferorthopäden noch die Feinabstimmung erfolgen. Mit Hilfe einer Zahnspange werden die Zähne in die optimale Position gebracht, welche nach Behandlungsende weiterhin stabilisiert werden muss.

Kostenübernahme

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Kieferverlagerung, wie z. B. eine Unterkiefervorverlagerung, von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Hierfür werden die kieferorthopädischen Indikationsgruppen bzw. KIG herangezogen. Zeigen Betroffene z. B. einen einseitigen Kreuzbiss oder einen Überbiss über 6 mm, können die Kosten erstattet werden.

Ist eine Kostenübernahme möglich, so werden die anfallenden Kosten für die OP und kieferorthopädische Regelversorgung übernommen. Entscheidet sich der Patient für besondere Materialien, wie z. B. Keramikbrackets, so müssen diese zusätzlichen Kosten vom Patienten selbst getragen werden.