Eine kieferorthopädische Behandlung führt nicht nur physisch, sondern auch psychisch zu einer Verbesserung für Patienten. Bei Kindern stellt sich häufig die Frage, wann der optimale Zeitpunkt für die Zahnspange ist. Zudem müssen Entscheidungen bezüglich der Behandlungsformen und eventueller Zusatzleistungen getroffen werden. Auch die Behandlung von Erwachsenen ist möglich und immer mehr im Kommen. Entgegen allgemeiner Meinungen unterscheidet sich diese kaum von Behandlungen im Jugendalter.
Das Wichtigste vorab:
- Der richtige Zeitpunkt für den Behandlungsbeginn ist vom Durchbruchsstatus abhängig. In der Regel befinden sich Kinder im Alter von 9-11 Jahren in der passenden Phase des Zahnwechsels.
- Die Behandlung von Erwachsenen erfolgt meist aus ästhetischen Gründen und unterscheidet sich kaum von der Behandlung von Kindern. Unterschiede gibt es hauptsächlich in Bezug auf die Kosten, da diese für gewöhnlich nicht von der Krankenkasse übernommen werden.
- Im Allgemeinen unterscheidet man zwischen herausnehmbaren und festsitzenden Zahnspangen. Je nach Behandlungsbedarf zeigen beide Varianten gewisse Vor- und Nachteile.
Zahnspange für Kinder – ab wann?
Der optimale Behandlungsbeginn einer kieferorthopädischen Behandlung wird durch den Durchbruchsstatus der Zähne bestimmt. Man unterscheidet drei Phasen des Zahnwechsels. Zum Zeitpunkt der Einschulung befinden sich die Kinder in der Regel in der ersten Phase. Hier ist die erste Vorstellung beim Kieferorthopäden anzuraten.
Im Alter von 9-11 Jahren befinden sich Kinder in der zweiten Phase des Zahnwechsels. Diesen erkennt man daran, dass die Eckzähne und die vorderen Backenzähne ausfallen und durch das bleibende Gebiss ersetzt werden. Diese Phase bezeichnet man auch als Wechselgebiss. Sogenannte Früh- oder Spätzahner können diese Phase früher oder später erreichen.
Kieferorthopäden nutzen den natürlichen Wachstumsschub der Kinder in diesem Alter, um die Behandlung möglichst effizient durchzuführen. Zudem erfolgt die Behandlung an den bleibenden Zähnen. Daher wird eine kieferorthopädische Behandlung für gewöhnlich bei Kindern zwischen 9 und 11 Jahren begonnen, wenn bereits mehrere bleibende Zähne durchgebrochen sind.
Was ist eine Frühbehandlung?
Bei gravierenden Zahnfehlstellungen oder Kieferanomalien ist eine Frühbehandlung möglich. Diese fällt in den Altersbereich von 4 – 9 Jahren. In dieser Zeit kann bereits Vorarbeit geleistet werden, um die spätere Behandlung im bleibenden Gebiss zu vereinfachen und zu beschleunigen. Einige Anomalien lassen sich später auch nur schwer korrigieren.
Wie lange dauert die Behandlung mit der Spange?
Die Korrektur von Zahnfehlstellungen zieht sich je nach Schweregrad über mehrere Jahre. Durchschnittlich muss man bei einer kieferorthopädischen Behandlung mit einer Dauer von 3-4 Jahren rechnen.
Zahnspange für Erwachsene
Auch erwachsene Patienten weisen Anomalien der Zahn- und Kieferstellung auf. Betroffene leiden z.B. unter Kiefergelenksbeschwerden oder Verspannungen. Aber auch der ästhetische Aspekt stellt ein großes Problem dar. Daher entscheiden sich immer mehr Menschen im erwachsenen Alter für eine kieferorthopädische Behandlung.
Die Korrektur von Zahnfehlstellungen ist auch als Erwachsener durchaus möglich. Dies beinhaltet sowohl kleinere Verschiebungen, als auch gravierendere Fehlstellungen, welche medizinisch negative Auswirkungen haben. Die Erfolgsaussichten einer Behandlung im höheren Alter sind gleichgestellt mit einem frühen Behandlungsbeginn in der Jugend. Der einzige Unterschied liegt darin, dass das natürliche Wachstum abgeschlossen ist. Daher muss man mit einer längeren Behandlungsdauer rechnen, um das gleiche Ergebnis zu erzielen.
Symptome & Notwendigkeit der Behandlung
Patienten suchen aus unterschiedlichsten Gründen den Kieferorthopäden auf. Neben auffälligen Zahnfehlstellungen, wenden sich Patienten auch bei ungeklärten Kiefergelenksschmerzen, Verspannungen oder Kopfschmerzen an den Facharzt. Ob eine Indikation zur Behandlung vorliegt, muss im individuellen Fall geklärt werden.
Eine Behandlung sollte dann erfolgen, wenn die auftretenden Fehlstellungen zu medizinischen Problemen führen oder der Patient unter der Ästhetik leidet. Bereits leicht verdrehte Zähne erschweren die Zahnreinigung. Hierdurch entstehen Stellen, an welchen die Zähne nicht vernünftig gereinigt werden können. Folgen können Karies oder Zahnfleischentzündungen (Gingivitis) sein.
Nicht behandelte Fehlstellungen können gravierende Auswirkungen haben. Neben frühzeitigem Zahnverlust durch erschwerte Mundhygiene kann ein falscher Biss zu eingeschränkter Nahrungsaufnahme bis hin zu Schmerzen führen. Eine frühe Behandlung ermöglicht so, Spätfolgen zu verhindern.
Auch aus rein ästhetischen Gründen sollte eine Behandlung in Betracht gezogen werden. Die Auswirkung von schiefen Zähnen auf die Psyche und das Selbstbewusstsein von Betroffenen ist nicht zu unterschätzen. Obwohl keine medizinische Indikation vorliegt, wird durch eine Behandlung das Wohlbefinden des Patienten verbessert.
Im Allgemeinen ist eine Behandlung nur dann anzuraten, wenn der Patient darunter leidet und/oder die Fehlstellungen negative medizinische Auswirkungen haben. Voraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung ist jedoch auch, dass der Patient selbst die Notwendigkeit der Maßnahme erkennt. Vor allem in der kieferorthopädischen Behandlung ist das Endergebnis stark von der Mitarbeit des Patienten abhängig. Bei mangelndem Interesse und Mitarbeit des Patienten, kann sich die Behandlung unnötig in die Länge ziehen und das angestrebte Ergebnis meist nicht erreicht werden.
Behandlung mit einer festen Spange
Bei der klassischen kieferorthopädischen Behandlungsmethode handelt es sich um festsitzende Spangen. Wie der Name schon sagt, sitzt diese Art der Zahnspange fest im Mundraum und kann vom Patienten selbst nicht entfernt werden. Hier werden sogenannte Brackets außen auf die Zahnfläche geklebt. Diese Brackets bestehen meist aus Metall. Aus ästhetischen Gründen kann man im Frontzahnbereich zahnfarbene Keramik Brackets verwenden. Diese zeigen eine ähnliche Farbe wie der Zahn und wirken daher nicht so auffällig.
Die festsitzende Zahnspange funktioniert, indem die Brackets durch genaue vorhergehende Planung gezielt auf dem Zahn platziert werden. Anschließend wird durch die Brackets ein Drahtbogen geführt, welcher die Zahnreihen in die richtige Form ziehen. Diese Bögen werden meist mit Gummiringen an den Brackets befestigt. Hochwertigere Brackets besitzen jedoch eine Klappe aus Metall, wodurch der Bogen gehalten werden kann. Diese Brackets zeigen einen hygienischen Vorteil, da kein zusätzlicher Fremdkörper angebracht werden muss, an welchem sich Essensreste festsetzen können.
Einige Zahnfehlstellungen können nur durch eine festsitzende Zahnspange korrigiert werden, da nur so eine gezielte und durchgehende Druckausübung möglich ist.
Unsichtbare Behandlungsmethoden
Aus ästhetischen Gründen wünschen manche Patienten, dass die Zahnspange möglichst unsichtbar ist. Wie bereits genannt ist es möglich, statt Metall im für die Schneidezähne Keramik zu nutzen. Völlig unsichtbar wird dadurch die Spange jedoch nicht.
Die Lingualtechnik – festsitzende Zahnspange
Die Lingualtechnik ist eine Methode, die hier Verwendung findet. Hierbei handelt es sich ebenfalls um eine festsitzende Zahnspange. Diese wird jedoch nicht, wie bei der klassischen Methode, außen auf den Zähnen angebracht, sondern innen. Das heißt die Brackets werden innen an den Zähnen, also auf der Seite der Zunge, angebracht.
Mit dieser Methode ist es möglich, die kieferorthopädische Behandlung mit einer festsitzenden Zahnspange durchzuführen, welche jedoch nicht sichtbar ist. Man muss jedoch berücksichtigen, dass Mehrkosten anfallen und der Zungenraum eingeschränkt wird. Dies kann für manche Patienten als sehr unangenehm empfunden werden.
Aligner-Schienen – herausnehmbare Zahnspange
Eine weitere Möglichkeit für eine unsichtbare kieferorthopädische Behandlung bieten Aligner-Schienen. Hierbei handelt es sich um eine durchsichtige Kunststoffschiene, welche passgenau hergestellt wird. Durch solche Schienen lassen sich leichte bis mittelschwere Fehlstellungen behandeln. Vorteilhaft ist, dass die Schiene kaum sichtbar ist und selbst entnommen werden kann. Jedoch ist der Behandlungserfolg von einer guten Mitarbeit des Patienten abhängig.
Herausnehmbare Zahnspangen bei Kindern
Bei herausnehmbaren Geräten handelt es sich um individuell hergestellte Kunststoffplatten, welche mit gebogenen Drahtelementen an den Zähnen befestigt werden. Diese Art der Spange kann durch den Patienten selbst eingesetzt und wieder herausgenommen werden. Diese Platten können aktiv oder passiv benutzt werden.
Bei der passiven Variante dienen sie hauptsächlich als Platzhalter. Bei frühzeitigem Milchzahnverlust können so Lücken offengehalten werden, damit der Durchbruch des bleibenden Zahnes nicht gestört wird. Bei der aktiven Variante wird hauptsächlich der Kiefer beeinflusst. Einzelne Zähne können hierdurch nicht eingestellt werden. Diese Zahnspangen müssen für gewöhnlich über Nacht eingesetzt werden. Bei größeren Veränderungen kann auch tagsüber das Einsetzen notwendig sein.
So kann zum einen die Kieferbreite verändert werden. Dies erfolgt durch das Nachziehen speziell eingesetzter Schrauben, welche nach und nach zum gewünschten Ergebnis führen. Zum andern kann auch die Stellung von Oberkiefer zu Unterkiefer behandelt werden. Durch eine sogenannte Vorschubdoppelplatte kann ein rückliegender Unterkiefer in die richtige Position gebracht werden.
Herausnehmbare Platten werden hauptsächlich bei Frühbehandlungen verwendet und stellen eine Vorbereitung zur festsitzenden Zahnspange dar. Daneben werden sie auch nach einer kieferorthopädischen Behandlung mit einer festsitzenden Spange für die Stabilisierungsphase verwendet. Sie dienen dazu, die Kieferbreite und -position zu halten.
Weitere Behandlungswege
Die Kieferorthopädie ist stetig in der Entwicklung, wodurch neben den klassischen, bereits genannten, Behandlungsmethoden, weitere entstehen. Zumeist handelt es sich um Apparaturen, welche die bestehenden Systeme unterstützen. So können unter anderem zusätzlich zur festsitzenden Zahnspange sogenannte Minipins verwendet werden. Hierbei handelt es sich um kleine Schrauben, welche in den Kieferknochen eingebracht werden. Sie dienen dazu, die Backenzähne zu bewegen. So können weitere Methoden die klassische Behandlung günstig beeinflussen.
Kosten einer Zahnspange
Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung sind vom Schweregrad der Fehlstellungen und der Behandlungsmethode abhängig. Bei kleineren Anpassungen beginnen die Behandlungskosten bei rund 500 Euro, welche sich bei schwerwiegenden Problemen auf bis zu 6000 Euro erstrecken können. Wie hoch die individuellen Kosten betragen, erfahren Sie nach einer Voruntersuchung in einem Beratungsgespräch mit Ihrem Kieferorthopäden.
Werden die Kosten bei Kindern übernommen?
Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres werden die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung von der Krankenkasse übernommen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Befund in die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 3-5 eingestuft wird. Jedoch ist in einigen Fällen auch dann eine Behandlung anzuraten, wenn diese Indikationsstufen nicht erreicht werden.
Bei der KIG 1 handelt es sich um leichte Fehlstellungen, deren Behandlung aus rein ästhetischen Gründen durchgeführt wird. Die KIG 2 zeigt Fehlstellungen, welche in geringem Maß als medizinisch notwendig eingestuft werden könnten. Erst ab KIG 3 werden die Fehlstellungen als medizinisch notwendig anerkannt und die Kosten von der Krankenkasse übernommen. Die Einstufung in die unterschiedlichen Indikationsgruppen sind festgelegt und werden durch Millimeterangaben von bestimmten Abständen eingestuft.
Jedoch werden nur die standardmäßigen Behandlungsmethoden und Materialien wie bspw. konventionelle Metallbrackets erstattet.
Werden die Kosten bei Erwachsenen übernommen?
Die kieferorthopädische Behandlung von Erwachsenen wird für gewöhnlich nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Dies ist nur dann der Fall, wenn schwerwiegende Anomalien vorliegen, welche nur in Verbindung mit einer kieferchirurgischen Operation korrigiert werden können.
Da sich die meisten Patienten aus ästhetischen Gründen für die Zahnkorrektur entscheiden, müssen sie die Behandlungskosten selbst tragen. Private Krankenversicherungen oder Zahnzusatzversicherungen übernehmen zum Teil auch bei der Behandlung im Erwachsenenalter die Kosten. Je nach Tarif ist hier sogar eine 100%ige Erstattung möglich.
Die Zahnspange bei Erwachsenen wird nur in seltenen Ausnahmefällen übernommen. Hierfür muss eine drastische Fehlstellung vorliegen, welche nur in Verbindung mit einer kieferchirurgischen Operation behoben werden kann. Ist dies nicht der Fall, so handelt es sich bei dem Patienten um eine reine Eigenleistung.
Bei privaten Krankenversicherungen und Zahnzusatzversicherung ist es möglich, dass unabhängig von der Indikationseinstufung, ein Großteil bis hin zu 100% der Kosten übernommen werden. Dies betrifft sowohl Jugendliche als auch Erwachsene.
Vielfach gestellte Fragen zum Thema Zahnspangen
Bei Zahnspangen unterscheidet man grob zwischen herausnehmbaren und festsitzenden Arten.
Zu den herausnehmbaren Zahnspangen zählen sogenannte Platten und Schienen. Die Platten bestehen aus einem individuellen Kunststoffgerüst, in welches Klammern befestigt sind. Diese dienen dem Halten der Zahnsange im Mundraum.
Bei den Schienen handelt es sich um eine durchsichtige, passgenaue Form aus Kunststoff. Sie ist nahezu unsichtbar und dient der Korrektur leichterer Zahnfehlstellungen.
Die klassische Art der Zahnspange stellt die festsitzende Variante dar. Sie funktioniert durch das Zusammenspiel von auf dem Zahn aufgeklebten Brackets und bestimmten Drahtbögen, welche durch die Brackets geführt werden. Sie dient der Korrektur schwerwiegender Fehlstellungen.
Die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung hängen stark von dem Schweregrad der Fehlstellungen und der verwendeten Behandlungsmethode ab. Bei Kindern bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres werden die Kosten durch die Krankenkasse übernommen, vorausgesetzt, es wird mindestens die kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) 3 erreicht. Behandlungen der KIG 1 oder 2 und die Behandlung Erwachsener fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Krankenkasse.
Nur bei medizinisch notwendigen Behandlungen, welche der Unterstützung einer kieferchirurgischen Operation bedürfen, werden die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen übernommen.
Private Krankenversicherungen und Zahnzusatzversicherungen übernehmen ja nach Tarif einen Großteil der Kosten, unabhängig von der eingestuften Indikationsgruppe.
Die kieferorthopädische Behandlungsdauer ist abhängig von dem Befund und der gewählten Behandlungsmethode. Im Durchschnitt muss man mit einer Dauer von 3-4 Jahren rechnen. Durch eine vorhergehende Frühbehandlung, wodurch eine gute Grundlage für die weitere Behandlung geschaffen wurde, lässt sich die Behandlungszeit zum Teil verkürzen.
Fehlende Mitarbeit und hohes Alter können sich negativ auf die Behandlungszeit auswirken. Im erwachsenen Alter ist das Wachstum abgeschlossen. Dies hat zur Folge, dass die kieferorthopädische Behandlung nicht wie im jugendlichen Alter durch den Wachstumsprozess unterstützt wird. Daher müssen Erwachsene mit einer längeren Behandlungsdauer rechnen.
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