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Nach einer langjährigen kieferorthopädischen Behandlung wollen sich die Patienten möglichst dauerhaft an dem Ergebnis erfreuen. Leider neigen die Zähne dazu, in ihre gewohnte Stellung zurückzuwandern.

Daher ist die Retentionsphase wichtig. In dieser Phase werden die Zähne an ihrer Position stabilisiert und daran gehindert, sich wieder zu verdrehen. Verschiedene kieferorthopädische Apparaturen können hier verwendet werden. Eine davon stellt der sogenannte Retainer dar.

Das Wichtigste vorab:

  • Ein Retainer ist ein festsitzendes Retentionsgerät, welches die Zähne an ihrer Position hält.
  • Er besteht aus einem Draht, welcher hinter die Frontzähne geklebt wird.
  • Der Retainer ist festsitzend und wirkt daher 24h am Tag.
  • Die Behandlungsdauer sollte mindestens 1-2 Jahre andauern.

Allgemeines über den Retainer

Man unterscheidet grob zwei Arten von Retentionsgeräten: herausnehmbare und festsitzende Apparaturen. Zu den herausnehmbaren Varianten zählen die Retentionsschiene und die lockere Zahnspange. Beide Arten werden für das passive Halten der Zähne verwendet und ermöglichen eine dauerhafte Positionierung der Zähne.

Bei Retainern handelt es sich um kieferorthopädische Apparaturen, welche der Stabilisierung der Zahnstellung nach beendeter, aktiver Behandlung dienen. Der Begriff ist vom englischen Wort, „retain“ = festhalten, stabilisiern, abgeleitet.

Im Gegensatz zu Retentionsschienen und -geräten, handelt es sich bei einem Retainer um einen festsitzenden Zahnstabilisator. Er besteht aus einem dünnen Draht, welcher auf die Innenseite der Zähne geklebt wird. Daher bezeichnet man ihn auch als Kleberetainer.

In seiner Positionierung, 3-3 (zwischen den Eckzähnen) bzw. 4-4 (zwischen den ersten Backenzähnen), umfasst er die Frontzähne im Oberkiefer und Unterkiefer und verhindert dadurch eine Zahnwanderung im Frontzahnbereich.

Bei einem vorhandenen Tiefbiss ist es möglich, dass sich der Patient einen im Oberkiefer angebrachten Retainer abbeißt. Daher wird gerne ein Retainer im Unterkieferbereich in Kombination mit einer Schiene im Oberkiefer verwendet.

Der festsitzende Retainer wird bevorzugt eingesetzt, wenn Rotationen, Engstände oder ein Diastema behandelt wurde. Er wirkt 24h am Tag und ist, im Gegensatz zu den herausnehmbaren Geräten, nicht von der Mitarbeit des Patienten abhängig.

Vor- und Nachteile im Überblick

Vorteile

  • Wirkt 24h am Tag.
  • Ist nicht von der Mitarbeit des Patienten abhängig.
  • Dient der Dauerretention.
  • Ist unsichtbar und wird nach einer Eingewöhnungszeit kaum mehr wahrgenommen.
  • Ermöglicht die Stabilisierung auch nach der Behandlung von starken Zahnfehlstellungen.

Nachteile

  • Ist festsitzend und schränkt somit die Mundhygiene ein.
  • Dient nur der Stabilisierung im Frontzahnbereich.
  • Für Retention der Backenzähne zusätzlich Retentionsschiene oder -gerät notwendig.

Hintergründe und Behandlungsverlauf

Warum ist ein Retainer notwendig?

Nach einer erfolgreichen kieferorthopädischen Behandlung neigen die Zähne dazu, die erreichte Position zu verlassen und zu den ursprünglichen Zahnfehlstellungen zurückzuwandern. Um dies zu verhindern, schließt sich an die aktive Behandlung die Retentionsphase an.

Wurden mit der Behandlung schwerwiegendere Zahnfehlstellungen im Frontzahnbereich korrigiert, so ist es anzuraten, einen festsitzenden Retainer zu verwenden. Da dessen Tragezeit 24 Stunden pro Tag umfasst, werden die Zähne durchgehend stabilisiert. Zu diesen Zahnfehlstellungen zählen unter anderen Rotationen, Engstand und Diastema.

Bei erfolgter Behandlung von Backenzähnen sollte der zusätzliche Einsatz von herausnehmbaren Varianten erwogen werden.

Behandlungsdauer

Während der aktiven Behandlung werden die Zähne im Knochen bewegt. Dadurch erfolgt ein kontinuierlicher Knochenab- und -aufbau. Die Zähne sitzen nach Abschluss der eigentlichen Behandlung dementsprechend „locker“, da sich der Knochen noch nicht vollständig wiederaufgebaut hat.

Zudem können sich das natürliche Wachstum und ungünstige Muskeleinwirkungen im jugendlichen Alter negativ auf die Zahnstellung auswirken.

Die passive Phase der Retention dient dazu, die Zähne an ihrer Position zu halten, bis sich der Knochen verdichtet hat und die Zahnstellung stabil ist. Vor allem in den ersten 1 – 2 Jahren nach Ende der Behandlung ist die Gefahr für ein Rezidiv stark erhöht.

Laut der kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung bleibt das Rückfallrisiko häufig ein Leben lang bestehen. Dies bedeutet folglich, dass eine lebenslange Stabilisierung notwendig ist.

Behandlungsablauf des Retainers

  1. Kieferabdruck mit Alginat
  2. Erstellen des Gipsmodells
  3. Voranfertigung des Retainers
  4. Entfernung der festen Zahnspange
  5. Einsetzen des Retainers

Bei einem nicht laborgefertigten Retainerdraht wird dieser Chairside direkt im Mund angepasst und eingesetzt. Eine vorherige Abdrucknahme ist in diesem Fall nicht notwendig.

Nach dem Einsetzen des Retainers wird dieser etwa 1x jährlich kontrolliert. Hier wird überprüft, ob er noch festsitzt und überall anliegt.

Behandlungsende

Das Ende der Retentionsphase entspricht dem Ende der gesamten kieferorthopädischen Behandlung. Erst nach erfolgreichem und bescheinigtem Abschluss der Behandlung kann eine Rückerstattung der geleisteten Eigenanteile von der Krankenkasse erfolgen.

Die Retentionsphase sollte jedoch nicht frühzeitig abgebrochen bzw. beendet werden. Wenn Sie sich dazu entscheiden, die Retentionsphase früher zu beenden, muss klar sein, dass die Krankenkasse bei eventuell auftretenden Schwierigkeiten nicht mehr eintritt. Sollten etwaige Vorkommnisse entstehen, müssen die entstehenden Kosten vom Patienten selbst übernommen werden.

Für gewöhnlich umfasst die Retentionsphase eine Dauer von zwei Jahren.

Kosten des Retainers

Beim Retainer handelt es sich um eine äußerst effektive Art, die Zähne in ihrer korrekten Stellung zu halten. Die Behandlungskosten für einen Retentionsdraht sind jedoch sehr variabel. Abhängig vom Material und der Art der Herstellung liegt der Preis zwischen 300 Euro – 800 Euro.

Je nachdem, ob sowohl im Oberkiefer, als auch im Unterkiefer, die Stabilisierung mit einem Retainer erfolgt und ob zusätzlich die Retentionsschiene Verwendung findet, kann sich der Preis noch erhöhen.

Zahlt die gesetzliche Krankenkasse?

Die Kosten für einen festsitzenden Retainer werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Die Kostenerstattung erfolgt bis zum Behandlungsende, was auch die Retentionsphase miteinschließt. Jedoch fällt nur die günstigere Retentionsapparatur, die herausnehmbare Zahnspange, in den Leistungsbereich der Krankenkasse.

Die anfallenden Kosten für Abdrucknahme, Herstellung und Einsetzen des Retainers, muss der Patient dementsprechend selbst übernehmen. Es handelt sich hier um eine reine Privatleistung.

Auch gegebenenfalls nötige Reparaturen muss der Patient selbst bezahlen. Manche Praxen bieten jedoch eine Gewährleistung an. Dies sollte vor Behandlungsbeginn geklärt werden.

Übernimmt die private Krankenkasse die Kosten?

Im Gegensatz zur gesetzlichen übernehmen private Krankenversicherungen zum Teil die Kosten für die festsitzende Retentionsapparatur. Ob und welche Kosten übernommen werden, hängt vom jeweiligen Tarif ab und muss im Einzelfall geklärt werden.


FAQ und Hintergründe zum Retainer

Wie lange dauert eine feste Retainer Behandlung?

Das mit einer kieferorthopädischen Behandlung erreichte Ergebnis kann nicht erhalten bleiben, wenn man die Zähne nicht fixiert. Die Zähne wollen in ihre ursprüngliche Stellung zurück, was die jahrelange Behandlung nichtig macht.

Die Retentionsphase sollte mindestens etwa so lange dauern, wie die eigentliche aktive kieferorthopädische Behandlung. Vor allem in den ersten 1 – 2 Jahren ist die Gefahr am größten, dass sich die Zähne wieder verschieben.

Dass es du einem Rezidiv kommt, also eine korrigierte Fehlstellung wieder entsteht, ist in einigen Fällen ein Leben lang möglich. Dementsprechend muss eine lebenslange Stabilisierung erfolgen, um das Behandlungsergebnis erhalten zu können.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Kosten für einen festsitzenden Retainer liegen zwischen 300 Euro und 800 Euro. Preisschwankungen sind abhängig vom verwendeten Material, der angewandten Methode und dem Behandler.

Die Kosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen und müssen selbst bezahlt werden. Dies beinhaltet auch eventuell anfallende Reparaturen. Eine Erstattung erfolgt nur für die passive herausnehmbare Zahnspange.

Private Krankenversicherungen und Zahnzusatzversicherungen übernehmen häufig einen Großteil der Kosten. Hierfür sollten vor Behandlungsbeginn die Vertragsbedingungen eingesehen und Kontakt zu der Versicherung aufgenommen werden.