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Kieferorthopädische Behandlungen erstrecken sich oft über mehrere Jahre und sind mit regelmäßigen Kontrollen verbunden. Was also tun, wenn ein längerer Auslandsaufenthalt geplant ist. In diesem Thema sind viele Patienten unsicher. Fragen zur Behandlungsweiterführung, Verhalten bei Beschwerden und entstehende Kosten stehen in diesem Zusammenhang im Raum. Diese Fragen sollten nicht leichtfertig behandelt werden, zumal Behandlungen durch einen Kieferorthopäden im Ausland nicht in die Zuständigkeit der Krankenkassen fallen.

Das wichtigste vorab:

  • Während einer kieferorthopädischen Behandlung sind regelmäßige Kontrollen notwendig
  • Bei längerem Reisen müssen diese dennoch fortgesetzt werden
  • Für den Fall von Beschwerden sollte man sich vorab über Kontakte und Ansprechpartner am Reiseziel informieren
  • Vorsicht vor unseriösen Angeboten mit „Kampfpreisen“ – lieber auf Qualität als auf Quantität setzen
  • Eine Auslandbehandlung ist aufgrund anfallender Kosten nur im Notfall anzuraten

Kieferorthopädische Kontrollen auf Reisen/ im Ausland

Die Behandlungsdauer im kieferorthopädischen Bereich umfasst im Durchschnitt 3-4 Jahre. Je nach Korrekturbedarf ist eine kürzere Behandlungsdauer möglich. Während der gesamten Behandlung sind regelmäßige Kontrollen im Abstand von 6-8 Wochen nötig. In diesen Kontrollterminen wird zum einen der Behandlungsfortschritt überprüft und zum anderen die Behandlung durch z. B. stärkere Bögen fortgesetzt.

Verschiedene Gründe wie ein Auslandspraktikum, ein neuer Job im Ausland oder eine Sprachreise können zu einem längeren Auslandsaufenthalt führen. Bei einer Fernreise oder einem Auslandsjahr ist es wichtig, sich mit dem behandelnden Kieferorthopäden abzusprechen. Erst ab einer Aufenthaltsdauer von mindestens 8-10 Wochen ist es anzuraten, im Ausland einen Kieferorthopäden aufzusuchen, um eine durchgehende kieferorthopädische Versorgung zu gewährleisten. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass kieferorthopädische Leistungen im Ausland nicht von der Krankenkasse übernommen werden.

Auch bei einer kürzeren Reise ist es möglich, dass es zu Komplikationen kommen kann. Kleinere Beschwerden, wie ein Stechen, welches meist durch das Verdrehen des Bogens ausgelöst wird, kann der Patient selbst durch das vom Kieferorthopäden ausgegebene Schutzwachs provisorisch beheben. Probleme, wie das Ablösen eines Brackets oder wenn der Bogen aus dem Bracket rutscht, können vom Patienten selbst nicht behoben werden. Sollte dies zu starken Beschwerden führen und diese durch das Schutzwachs nicht gemildert werden, muss ein Kieferorthopäde im Ausland aufgesucht werden. Dieser Schritt ist jedoch nur bei starken Beschwerden anzuraten, da er häufig mit Kosten verbunden ist, welche nicht erstattet werden.

An wen wende ich mich im Ausland?

Wenn es während dem Urlaub zu starken Beschwerden kommt, ist der nächste Schritt, einen passenden und seriösen Kieferorthopäden zu finden. Der einfachste Weg ist es, sich im eigenen Hotel zu erkundigen. Diese haben meist eine Liste der behandelnden Ärzte und können auch bei weiteren Fragen behilflich sein.

Daneben ist es möglich, sich an das Reiseunternehmen zu wenden. Auch diese können passende Ärzte vermitteln und bei anstehenden Fragen helfen. Natürlich ist in der heutigen Zeit die Internetrecherche möglich. Hier kann man Rezensionen von behandelten Patienten lesen und sich dadurch ein Bild des Kieferorthopäden machen. Lassen Sie sich nicht von sogenannten „Kampfpreisen“ locken. Nehmen Sie sich die Zeit und suchen einen seriösen Anbieter.

Zudem ist es wichtig, dass sich der Patient in der Praxis wohlfühlt. Wenn Sie bereits ein ungutes Gefühl beim Betreten der Praxis empfinden spricht nichts dagegen, einen anderen Facharzt aufzusuchen.

Sollte in der näheren Umgebung keine kieferorthopädische Praxis zu finden sein, so stellt auch ein Zahnarzt eine gute Alternative dar. Ziel sollte es nicht sein, die Behandlung fortzuführen, sondern ein akutes Problem zu lösen. In solchen Fällen können Zahnärzte meist Abhilfe schaffen.

Wer übernimmt die Kosten der Auslandsbehandlung?

Ein weiteres Problem bei kieferorthopädischen Behandlungen stellt die Kostenfrage dar. Zu Beginn einer Behandlung, muss diese zunächst von der Krankenkasse genehmigt werden. Nur so können die Kosten übernommen werden. Hierfür werden die Patienten in sogenannte Indikationsgruppen eingeteilt. Nur wenn eine Indikation besteht, kann ein Großteil der Kosten von der Krankenkasse erstattet werden.

Eine Behandlung, welche in Deutschland begonnen wurde, kann nicht so einfach durch einen Kieferorthopäden im Ausland fortgeführt werden. Diese Kosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen. Hierzu zählen auch Notfallbehandlungen von akuten Beschwerden.

Haben Sie einen längeren Auslandsaufenthalt geplant, so sollte zum einen mit dem behandelnden Arzt und zum anderen mit der Krankenkasse gesprochen werden. Für gewöhnlich fallen jedoch kieferorthopädische Leistungen im Ausland nicht in den Zuständigkeitsbereich der Krankenkasse, wodurch die anfallenden Kosten selbst getragen werden müssen.

Vor Antritt der Reise sollten Sie sich daher über mögliche Auslandskrankenversicherungen informieren. Hier gibt es deutliche Unterschiede im Bereich der kieferorthopädischen Behandlung. Doch zum Teil werden bestimmte Behandlungen durch eine solche Zusatzversicherung abgedeckt, wodurch Ihnen einiges an Kosten erspart bleiben kann.

Kommunikation mit Krankenkasse und KFO

Wie bereits angedeutet, sollte eine längere Reise in Verbindung mit einer laufenden kieferorthopädischen Behandlung nicht leichtfertig angetreten werden. Zuvor sollten Sie sich mit den Rahmenbedingungen beschäftigen und die Kommunikation mit dem behandelnden Kieferorthopäden und mit Ihrer Krankenkasse aufnehmen.

Bei längeren geplanten Reisen sollten Sie unbedingt mit Ihrem behandelndem Arzt Rücksprache halten. Dies ist eigentlich erst ab Reisen von über acht Wochen notwendig. So ist es möglich, den letzten Kontrolltermin kurz vor die Abreise zu legen. Zudem gibt Ihnen der Kieferorthopäde Informationen, wie Sie sich in Notfällen und bei starken Beschwerden zu verhalten haben. Ob zwischenzeitlich eine Untersuchung im Ausland notwendig ist, kann hier auch mit dem Arzt besprochen werden.

Zusätzlich sollten Sie sich mit der Krankenkasse in Verbindung setzen. Hier können Sie sich erkundigen, was und ob Behandlungskosten von Ihrer Krankenkasse im Ausland übernommen werden. So können Sie sich auch über den verbundenen Aufwand, wie Sie die Kostenübernahme erhalten und entstandene Rechnungen einreichen müssen, informieren.

Aus diesem Gespräch können Sie gut erkennen, in welchen Behandlungen Lücken in der Kostenübernahme bestehen. So können Sie gezielt Auslandskrankenversicherungen vergleichen um weitestgehend alle möglichen Behandlungskosten abzudecken.

KFO Behandlungen im Ausland

Einige Patienten entscheiden sich dafür, einen Kieferorthopäden im Ausland aufzusuchen. Aufgrund von geringeren Löhnen, Mieten und Materialkosten sehen Betroffene, dass sie beim Einsetzen der Zahnspange Kosten sparen können. Von diesem Schritt ist jedoch abzuraten.

Zum einen müssen Sie zunächst einen seriösen Kieferorthopäden im Ausland finden. Diese sind vorhanden. Jedoch ist eine realistische Einschätzung durch die Entfernung und eventueller sprachlicher Barrieren nur schwer möglich. Zudem ist häufig die Qualität der Behandlung nicht mit deutschen Ansprüchen vergleichbar.

Zum anderen handelt es sich in der Kieferorthopädie um eine mehrjährige Behandlung, in welcher regelmäßige Termine wahrgenommen werden müssen. So müssen Sie in der Kalkulation nicht nur die einmalige Reise inklusive Unterkunft mit einberechnen, sondern ist dieser Schritt alle 6-8 Wochen notwendig. Alternativ versuchen viele Patienten, die weitere Behandlung in Deutschland durchführen zu lassen. Aber auch dies ist mit Schwierigkeiten verbunden.

Zu Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung erstellt sich der behandelnde Arzt ein Bild über die Zahnfehlstellung und die Wünsche des Patienten. Ob eine kieferorthopädische Behandlung überhaupt von der Krankenkasse übernommen wird, ist davon abhängig, ob und in welche Indikationsgruppe der Patient fällt. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen wird ein Behandlungsplan erstellt, welcher mit dem Patienten besprochen wird. Wenn sich Patienten nun entscheiden, dass ein anderer Kieferorthopäde in Deutschland die Behandlung fortführen soll, so fehlen diesem wichtige Informationen.

Ein weiteres Problem kann auftreten, wenn die verwendeten Materialien nicht mit dem deutschen System kompatibel sind. Es gibt eine Vielzahl an verschiedenen Bracketsystemen mit zugehörigen Bögen bzw. Drähten. Es ist nicht gewährleistet, dass bereits eingesetzte Brackets mit dem System des Kieferorthopäden benutzt werden können. Somit besteht die Gefahr, dass der Patient mit doppelten Kosten konfrontiert wird.