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Nicht nur Kinder und Jugendliche, sondern auch immer mehr Erwachsene, entscheiden sich dazu, sich ihre Zahnfehlstellung durch eine Zahnspange korrigieren zu lassen. Die Bandbreite an Behandlungsmethoden im kieferorthopädischen Bereich ist sehr groß und für den Laien erstmal nicht leicht überschaubar.

Vor allem die in Verbindung mit einer Zahnspange auftretenden Kosten können nur schwer eingeschätzt werden. Grob setzen sich die Gesamtkosten aus Materialkosten und den eigentlichen Behandlungskosten zusammen und können je nach Grad der Fehlstellung und verwendeter Materialien sehr teuer werden.

Das Wichtigste vorab:

  • Die Gesamtkosten einer kieferorthopädischen Behandlung sind abhängig vom Schweregrad, der Behandlungsdauer und den verwendeten Materialien und können daher von 500 Euro bis ca. 15.000 Euro reichen.
  • Die Behandlungskosten von Kindern bis 18 Jahre werden von der Krankenkasse übernommen, wenn eine Einstufung in mind. KIG 3 erfolgt.
  • Die anfallenden Kosten unterscheiden sich prinzipiell nicht zwischen Kindern und Erwachsenen. Einziger Unterschied liegt darin, dass die Kosten für die Erwachsenenbehandlung meistens nicht von der Krankenkasse übernommen werden.

Kosten für verschiedenen Zahnspangenarten

Der Preis für eine kieferorthopädische Behandlung von erwachsenen Männern und Frauen werden in der Regel nicht übernommen. Im Spezialfall, wenn die Behandlung einer Kieferanomalie nur in Verbindung mit einem kieferchirurgischen Eingriff durchgeführt werden kann, ist eine Kostenübernahme möglich. Daher beziehen sich in den folgenden Tabellen die Kostenübernahmeangaben auf eine Behandlung von Kindern und Jugendlichen.

Bei den durchschnittlichen Kosten handelt es sich, bei einer Kassenleistung, um die Gesamtkosten bzw. bei Varianten, welche nicht von der Krankenkasse übernommen werden, um die anfallenden Mehrkosten im Vergleich zur Standardvariante.

Preise für festsitzende Zahnspangen

Brackets und Bögen

Bracket bzw. BogenDurchschnittliche Kosten bzw. MehrkostenÜbernahme durch Krankenkasse (bei KIG 3-5)
Metallbrackets = Standardvariante2.500 Euro – 8.000 Euroja
Minibrackets6 Euro pro Zahnnein
Selbstligierende Metallbrackets18 Euro pro Zahnnein
Selbstligierende Keramikbrackets27 Euro pro Zahnnein
Lingualbrackets2.500 Euro – 3.500 Euro pro Kiefernein
Superelastische Bögen15 Euro– 70 Euro pro Bogennein

Weitere festsitzende Geräte

ArtDurchschnittliche Kosten bzw. MehrkostenÜbernahme durch Krankenkasse (bei KIG 3-5)
Außenspange, Delaire-Maske1.500 Euro – 5.000 Euroja
RetainerAb 300 Euronein

Kosten der lose Spangen

ArtDurchschnittliche Kosten bzw. MehrkostenÜbernahme durch Krankenkasse (bei KIG 3-5)
Aligner3.500 Euro – 6.500 Euronein
Aktive Geräte (z. B. Aktive Platten)1.000 Euro – 1.500 Euroja
KFO-Geräte (z. B. Bionator)1.000 Euro – 1.500 Euroja
RetentionsschieneAb 300 Euronein

Kosten für Zahnspangen bei Kindern

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Kinder und Jugendliche haben bis zu ihrem 18. Geburtstag die Möglichkeit, dass die durch eine Zahnspange anfallenden Kosten von der Krankenkasse übernommen werden. Zunächst erstellt der behandelnde Kieferorthopäde nach eingehenden Voruntersuchungen einen Behandlungsplan, welcher bei der Krankenkasse eingereicht wird und bestenfalls genehmigt wird.

Die Genehmigung erfolgt nach klaren Vorgaben und Richtlinien. Die kieferorthopädischen Indikationsgruppen, kurz KIG, sind in 5 Stufen aufgeteilt, welche klar definiert sind. Sie unterscheiden sich dahingehend, wie groß die vorliegenden Fehlstellungen sind und werden mit genauen Millimeterangaben abgegrenzt.

Die Gruppen 1 und 2 gelten als nicht medizinisch, sondern nur ästhetisch notwendig. Daher werden die Kosten für eine solche Behandlung nicht übernommen und müssen im Ganzen vom Patienten selbst getragen werden. Bei der Einstufung in KIG 3, 4 oder 5 handelt es sich um eine medizinisch notwendige Behandlung, welche von der Krankenkasse übernommen wird.

Während der Behandlung übernimmt die Krankenkasse 80 Prozent (bei einem Kind) bzw. 90 Prozent (bei zwei Kindern gleichzeitig in Behandlung) der anfallenden Kosten. Die restlichen 20% bzw. 10% muss der Patient zunächst selbst als Eigenanteil vorstrecken. Erst nach erfolgreich erreichtem Behandlungsziel, welches durch den Kieferorthopäden bescheinigt werden muss, können auch diese Ausgaben von der Krankenkasse erstattet werden.

IGeL – individuelle Gesundheitsleistungen

Die Krankenkasse übernimmt nur die Kosten für eine Behandlung, welche ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig ist. Hier handelt es sich um die einfachsten Materialien. Die Verwendung von hochwertigeren Materialien, welche die Behandlung beschleunigen oder komfortabler gestalten können, werden von der Krankenkasse als nicht notwendig eingestuft.

Hierzu zählen z. B. selbstligierende oder zahnfarbene Brackets und auch superelastische Bögen. Diese Materialien beeinflussen den Behandlungsverlauf bzw. das Wohlbefinden des Patienten maßgeblich. Die Kosten hierfür muss der Patient aber selbst übernehmen.

Hierbei handelt es sich um sogenannte individuelle Gesundheitsleitungen, kurz IGeL. Diese privaten Zusatzleistungen werden dem Zahnspangenträger privat in Rechnung gestellt. Als Patient ist man nicht verpflichtet, solche Zusatzleistungen in Anspruch zu nehmen. Sollten sich Patienten doch dazu entscheiden, so sollten vorab alle anfallenden Kosten in einer schriftlichen Vereinbarung aufgelistet und festgehalten werden.

Private Zahnzusatzversicherungen und Krankenkassen

Um die Vergünstigungen einer Zahnzusatzversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss diese vor Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung abgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang ist diese Zusatzversicherung auch anzuraten. Sie übernimmt je nach Tarif die Kosten für bestimmte Zusatzleistungen (IGeL) und zum Teil auch die anfallenden Kosten der kieferorthopädischen Behandlung bei einer Einstufung in KIG 1 oder 2.

Auch private Krankenversicherungen übernehmen häufig einen größeren Teil der Kosten, als die gesetzliche. Welche Kosten übernommen werden ist abhängig vom individuellen Vertrag und sollte zuvor geklärt werden.

Zahnspangenkosten bei Erwachsenen

Krankenkassen übernehmen für gewöhnlich nur die Zahnkorrektur von Kindern und Jugendlichen, wenn diese in bestimmte Gruppen eingestuft werden. Die Behandlungskosten für Zahnspangen bei erwachsenen Männern und Frauen werden prinzipiell nicht von der Krankenkasse übernommen.

Nur in dem speziellen Fall, dass eine gravierende Kieferfehlstellung vorliegt, welche nur durch eine zusätzliche kieferchirurgische Operation behandelt werden kann, ist eine Kostenübernahme möglich.

Ob im individuellen Fall eine Übernahme möglich ist, muss vor Beginn der kieferorthopädischen Behandlung mit der Krankenkasse geklärt werden. Hierfür wird ein vom behandelnden Kieferorthopäden erstellter Behandlungsplan eingereicht und bewertet.

Private Krankenversicherungen dagegen übernehmen häufig einen Großteil der anfallenden Kosten. Wie viel der Kosten übernommen werden, hängt von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab. Genauere Informationen erhalten Sie diesbezüglich bei Ihrer Krankenkasse.

Auch private Zahnzusatzversicherungen rentieren sich meist bei erwachsenen Patienten. Diese übernehmen gegebenenfalls Behandlungen der Einstufung KIG 3-5 auch bei Erwachsenen. In manchen Fällen ist sogar die Kostenübernahme für KIG 2 möglich.

Zudem werden auch Kosten für Behandlungen übernommen, welche nicht in die Standardvariante fallen. Ästhetisch ansprechendere oder für den Patienten angenehmere Materialien können hier zum Teil erstattet werden.

Sind die Kosten steuerlich absetzbar?

Tatsächlich kann man die Kosten für eine Zahnspange in der Steuererklärung angeben und absetzen. Dies ist dann der Fall, wenn die Kosten nicht von der Krankenkasse oder einer privaten Zahnzusatzversicherung übernommen werden.

In diesem Fall werden die durch die Zahnspange entstandenen Kosten als „außergewöhnliche Belastungen“ angegeben. Hier wird anschließend überprüft, ob der Aufwand unzumutbar ist und daher eine steuerliche Anpassung erfolgt. Von diesem Betrag wird zunächst ein zumutbarer Teil abgezogen. Alles was über dieser Belastungsgrenze liegt, kann angerechnet werden.

Diese Belastungsgrenze ist von verschiedenen Faktoren, wie Jahreseinkommen oder Anzahl der Kinder abhängig. Sie wird individuell ermittelt und gilt als Grundlage für die absetzbare Mehrbelastung.


Häufige Fragen zu den Zahnspangenkosten

Welche Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse?

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Zahnspange bei Kindern unter 18 Jahren, vorausgesetzt sie erfüllen die Indikation dafür. Dies ist dann der Fall, wenn der Befund in die kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3 – 5 eingestuft wird. Bei der Genehmigung einer Kostenübernahme erstattet die Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung, welche wirtschaftlich, ausreichend und zweckmäßig ist.

Die Übernahme der Kosten beinhaltet sowohl die aktive Behandlung als auch die darauffolgende Retentionsphase für bis zu zwei Jahre. Auch hier werden nur die Kosten für die Standard-Geräte übernommen.

Die Kosten für die Behandlung von erwachsenen Männern und Frauen werden nur übernommen, wenn es sich um eine sehr starke Fehlstellung handelt, deren Behandlung nur durch einen zusätzlichen kieferchirurgischen Eingriff möglich ist.

Wie ist die Kostenerstattung bei Erwachsenen möglich?

Die Kostenübernahme einer Zahnspangebehandlung von Erwachsenen ist bei gesetzlich Versicherten nur dann möglich, wenn eine kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlung nötig ist.

Mehr Möglichkeiten haben Patienten, welche privat versichert sind oder eine private Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben. Abhängig von den jeweiligen Vertragsdaten und gewähltem Tarif übernehmen diese häufig einen Großteil der Kosten.

Dies umfasst sowohl die Standard-Materialien als auch hochwertigere Geräte, welche die Ästhetik und den Komfort der Behandlung steigern können.

Sind die Kosten steuerlich absetzbar?

Werden die Kosten für eine Behandlung mit einer Zahnspange nicht von der Krankenkasse oder Zahnzusatzversicherungen übernommen, so sind sie steuerlich absetzbar, wenn sie eine unzumutbare Grenze überschreiten. Sie werden als „außergewöhnliche Belastungen“ angegeben.

Anhand von persönlichen Daten, wie das Einkommen oder der Familienstand, wird überprüft, wo die individuelle Belastungsgrenze liegt. Als Grundlage dient hier auch, welcher Belastung andere Steuerzahler mit ähnlichem Hintergrund ausgesetzt sind.

Kosten, welche diese Belastungsgrenze übersteigen, können in der Steuererklärung aufgeführt und angerechnet werden.